Zwischen Ideal und Wirklichkeit: Die rot-rot-grüne Flüchtlingspolitik in Thüringen

Die neue rot-rot-grüne Regierung wollte die restriktive Asylpolitik der früheren CDU-Koalitionen  grundlegend ändern – doch die Flüchtlingskrise kam dazwischen. Wie sieht die Flüchtlingspolitik nun aus?

In Thüringen gibt es mittlerweile zehn Landeserstaufnahmestellen für Flüchtlinge. Die Flüchtlinge sind untergebracht in Bundeswehrgebäuden, Krankenhäusern, Logistikhallen und Berufsschulen. Die größte Unterkunft ist eine ehemalige Offiziershochschule in Suhl mit einer Belegung von bis zu 1.800 Flüchtlingen. Die Landesregierung wollte die Errichtung von Zeltstädten vermeiden – was bisher weitestgehend gelungen ist. Die meisten der genutzten Gebäude sind von ihrem Aufbau (mit vielen Einzelräumen) relativ gut für die Unterbringung geeignet.

In diesen oftmals sehr großen Landeserstaufnahmestellen könnten die meisten Flüchtlinge – nach dem neuen Asylverfahrensgesetz – bis zu sechs Monate bleiben, bevor sie auf die einzelnen Landkreise weiterverteilt werden. Diese Höchstdauer würde jedoch bei den aktuellen Flüchtlingszahlen die Thüringer Aufnahmekapazitäten sprengen. Die reale Aufenthaltszeit in den Erstaufnahmestellen beträgt daher momentan lediglich drei bis vier Wochen. Es gibt allerdings auch einen hohen Schwund in den Landeserstaufnahmestellen: 20-30 Prozent der Flüchtlinge verlassen diese unbemerkt – vermutlich um in andere Bundesländer oder andere europäische Länder zu gehen.

Daran wird die mangelnde Koordination in der Registrierung der Flüchtlinge deutlich. Sie werden mehrfach registriert: an der Grenze von der Polizei, in der Landeserstaufnahmestelle vom Land und bei der Stellung des Asylantrages vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – aber all diese Daten werden nicht untereinander ausgetauscht oder abgeglichen. Dass dies ein bundesweites Problem ist, betont der Thüringer Migrationsminister, Dieter Lauinger (Bündnis 90/Die Grünen). Auf Bundesebene sei die Einführung einer zentralen Erfassung an der Grenze und die Ausgabe einer Flüchtlingskarte geplant.

Vorrang und Förderung der dezentralen Unterbringung

Eine solche zentrale Erfassung könnte auch die landesinterne Verteilung vereinfachen. Die Flüchtlinge werden in Thüringen nach einem Schlüssel, der sich an der Einwohnerzahl orientiert, auf die Landkreise verteilt. Das große Ziel der Thüringer Flüchtlingspolitik ist dabei die dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge. Flüchtlinge können so besser integriert werden und es gibt weniger Probleme mit der ansässigen Bevölkerung und Streit unter den Flüchtlingen. In zwei Dritteln der Fälle konnte dies bisher sogar realisiert werden, erklärt Migrationsminister Lauinger. Allerdings müsse bald auch wieder auf größere Gemeinschaftsunterkünfte zurückgegriffen werden.

Die Wohnungssituation in Thüringen ist für diese Form der Unterbringung gut geeignet. Seit der Wende haben etwa 500.000 Menschen Thüringen verlassen. Je nach Schätzung stehen – jenseits der Metropolregionen Erfurt und Jena – 10.000 bis 15.000 Wohnungen leer. Um diese Wohnungen nutzbar zu machen, hat die Landesregierung im November eine Investitionszulage für die Instandsetzung von Wohnungen beschlossen: Pro untergebrachtem Flüchtling in einer dezentralen Unterkunft erhalten Vermieter/innen 1.000 Euro. Bestehen bleibt gleichzeitig auch die Förderung in Höhe von 7.500 Euro für die Instandsetzung von Gemeinschaftsunterkünften, erklärt Lauinger, da viele Gemeinden bereits mit diesen Geldern Ausbaupläne entwickelt hätten. Durch die neue Förderung solle das Ziel der dezentralen Unterbringung in den Landkreisen besser umgesetzt werden.

Außerdem wird auf Initiative der SPD über eine Richtlinie diskutiert, die es Landkreisen erleichtern soll, freistehende Objekte zu finden und Flüchtlinge darin unterzubringen. Bisher waren die Landkreise dabei auf die Kooperationsbereitschaft der Bürgermeister/innen angewiesen. Durch die Richtlinie sollen die Landkreise nun die Möglichkeit erhalten, die Bürgermeister/innen anzuweisen, ihnen leerstehende Objekte zu melden und dort Flüchtlinge unterzubringen.

Ob die Stimmung in einigen Landkreisen durch diese Richtlinie verbessert wird, ist fraglich. Öffentlichkeitswirksam hatte beispielsweise der Landrat des Wartburgkreises, Reinhard Krebs, im Oktober erklärt, dass es in seinem Landkreis einen zeitweisen Aufnahmestopp geben werde, weil es keine freien Quartiere mehr gebe. Die Landesregierung widersprach umgehend, es gebe genügend freie Quartiere. Aber auch die Thüringer CDU sieht diese Gefahr. Ihr flüchtlingspolitischer Sprecher, Christian Herrgott, erklärte, wenn alle leerstehenden Wohnungen durch die dezentrale Flüchtlingsunterbringung zukünftig von Flüchtlingen bewohnt werden, könne die ansässige Bevölkerung keine Wohnungen mehr bei Umzügen finden. Dies könnte Ressentiments gegenüber Flüchtlingen schüren.

„Viele Thüringer kennen Flüchtlinge nur aus dem Fernsehen“

Generell gibt es in der Flüchtlingskrise große Ängste und Befürchtungen in der Thüringer Bevölkerung. Laut dem Thüringen-Monitor, einer jährlich stattfindenden Erhebung, gab es einen starken Anstieg der rechtsextrem eingestellten Personen auf 24 Prozent im Jahr 2015. Diese Befragung fand allerdings noch – vor dem Anstieg der Flüchtlingszahlen – zur Zeit der Griechenlanddebatte statt. Durch die Zunahme der Flüchtlingszahlen dürften diese Einstellungen noch wesentlich häufiger zu finden sein. Zudem verstärkt die Alternative für Deutschland (AfD) diese latent vorhandene Stimmung. Sie sitzt mit acht Abgeordneten im Thüringer Landtag und veranstaltet regelmäßig Demonstrationen in großen Thüringer Städten: Im Oktober versammelten sich 8.000 Teilnehmer in Erfurt unter dem Motto "Asyl-Krise beenden! Grenzen sichern!". Die Thüringer AfD setzt dabei sehr stark auf die rechtspopulistische, nationalistische Karte: Der AfD-Landesvorsitzende, Björn Höcke, spricht beständig von „Volk“, „Heimat“ und „Patriotismus“. Man müsse Deutschland vor den Flüchtlingen schützen, das Asylrecht abschaffen und die Grenzen schließen. 

Die Ängste, die die AfD schürt, seien schlimm, findet Lauinger. Es kämen in diesem Jahr 30.000 Flüchtlinge nach Thüringen – bei einer Gesamtbevölkerung von 2,15 Millionen Thüringern seien das weniger als zwei Prozent. Die Ängste und Befürchtungen der Bevölkerung seien gerade dort am größten, wo man noch keinen Kontakt mit Flüchtlingen hatte, erklärt Lauinger. In Thüringen gebe es sehr viele kleine Dörfer mit 200 bis 400 Einwohnern, in denen man noch gar keine Flüchtlinge gesehen habe: „Diese Menschen kennen Flüchtlinge nur aus dem Fernsehen – in Form eines endlosen Stroms.“ Das würde bei ihnen wahrscheinlich den Eindruck erzeugen, die Flüchtlinge würden direkt in ihr Wohnzimmer laufen.

Aber es gibt auch in Thüringen sehr viele Bürgerinnen und Bürger, die sich in der Flüchtlingshilfe ehrenamtlich engagieren. Es gibt – zumeist in den größeren Städten – Willkommensinitiativen, die bei der Ankunft helfen; Freiwilligenbüros, die die ehrenamtlichen Helfer an die Stellen vermitteln, an denen sie gebraucht werden; Flüchtlingsfreundeskreise, die Abendessen mit Flüchtlingen organisieren; und Sozial- und Theaterprojekte, in denen Flüchtlinge kreativ integriert werden können.

„Die Standards sind im freien Fall“

Dennoch funktioniere die Integration von Flüchtlingen bisher alles andere als gut, sagt Ellen Könneker vom Thüringer Flüchtlingsrat: „Was bisher schon nicht gut funktioniert hat, multipliziert sich jetzt um die Zahl der Flüchtlinge.“ Die Aufnahme in die Kindergärten gelinge oftmals nicht. Für die Integration in die Schule erhielten Schüler bisher nur eine Förderstunde Deutsch pro Woche – es gebe zu wenige Deutsch-als-Zweitsprache-Lehrer/innen. Und auch die Integration in den Arbeitsmarkt scheitere oft an Formalitäten oder betriebsinternem Mobbing.

Das Problem ist, dass es zu wenige Fachkräfte gibt, die bei der Integration helfen könnten. Der Markt für Deutsch-als-Zweitsprache-Lehrer sei leer, erklärt Christian Herrgott, Fachkräfte könnten sich aussuchen, wo sie arbeiten wollen. Und Thüringen sei dabei bisher nur wenig attraktiv. Ähnliches gelte auch für Sozialpädagog/innen, die die Sozialberatung der Flüchtlinge übernehmen sollten. Daher befinden sich die Standards gerade im freien Fall, kritisiert Ellen Könneker vom Flüchtlingsrat. Die rot-rot-grüne Landesregierung habe beispielsweise die Regelung ausgesetzt, nach der jede/r Sozialberater/in für Flüchtlinge einen Fachhochschul-Abschluss haben und Fremdsprachenkenntnisse besitzen müsse. „Das darf kein Dauerzustand sein. Es wird wahnsinnig lange dauern, die höheren Standards wieder herzustellen.“ Die Qualität der Betreuung müsse dennoch sichergestellt werden. Die Berater/innen, die nun eingestellt werden, müssten sich zumindest später nachqualifizieren.

In weniger krisenhaften Zeiten wären die Positionen einer rot-rot-grünen Regierung und des Flüchtlingsrats wahrscheinlich deutlich näher beieinander – ganz zu schweigen von den Zeiten als Linkspartei und Grüne noch Opposition waren. Durch die Flüchtlingskrise sind die Positionen nun zu Ideal und Wirklichkeit geworden.

Es sei die Frage, so der grüne Migrationsminister Lauinger, ob man in dieser Situation an bürokratischen Standards festhalte, die für andere Zeiten gedacht waren. Er verdeutlicht das an einem Beispiel: Wenn es einen syrischen Flüchtling gebe, der sogar die Sprache der anderen Flüchtlinge spreche und von allen Hilfseinrichtungen als gut geeignet angesehen werde, warum sollte man ihn nicht die Beratung der Flüchtlinge übernehmen lassen. „Sollte man stattdessen lieber jemanden mit dem richtigen Abschluss, aber ohne Sprachkenntnisse nehmen?“ Das seien die Dilemmata, in denen die Politik stecke, erklärt Lauinger und ergänzt dies um den Spruch eines Thüringer Landrats: „Vor dem Schreibtisch sieht die Luft anders aus, als hinter dem Schreibtisch.“

Wann kommt die Gesundheitskarte für Flüchtlinge?

Problematisch für die Flüchtlinge ist auch die Gesundheitsversorgung. Flüchtlinge müssen momentan in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts in vielen Landkreisen vor jeder Behandlung erst einen „Krankenbehandlungsschein“ beim örtlichen Sozialamt beantragen, was oftmals zu umständlichen Wege- und Wartezeiten führt. Die rot-rot-grüne Regierung hatte im Koalitionsvertrag angekündigt, dieses komplizierte Procedere durch das sogenannte „Bremer Modell“ zu ersetzen. In Bremen und Hamburg wurde von der Stadt ein Vertrag mit der AOK über die zu erstattenden Leistungen geschlossen und Flüchtlingen eine Chipkarte ausgeteilt, mit der sie ohne bürokratische Umwege zum Arzt gehen können.

Auch Nordrhein-Westfalen hat als erstes Flächenland in diesem Jahr eine solche Chipkarte eingeführt. Dort werde die Chipkarte jedoch bisher kaum ausgegeben, sagt Lauinger. Die Landkreise scheinen zu befürchten, dass die Einführung einer solchen Karte eine Konkurrenz unter den Landkreisen erzeugt und dazu führt, dass die Flüchtlinge in den Landkreis mit einem größerem Leistungsspektrum gehen wollen. Ein solches Modell müsse daher mit allen Landkreisen gemeinsam umgesetzt werden. Da es nicht sinnvoll sei, dass alle Bundesländer einzeln mit den Krankenkassen verhandeln, befinde sich Thüringen momentan gemeinsam mit anderen Bundesländern in solchen Verhandlungen. Eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge soll in Thüringen auf jeden Fall eingeführt werden.

Doch welche Leistungen von den Krankenkassen dann abgedeckt werden, sei noch nicht geklärt. Das sei aber die wichtigste Frage, erklärt Könneker. Thüringen habe das Asylbewerberleistungsgesetz, das in diesen Fragen gelte, am restriktivsten ausgelegt. Gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen wurde in Thüringen, angelehnt an die Regelungen in Bayern und Sachsen, der Behandlungsumfang sehr niedrig definiert. In Bremen wurden im Gegensatz dazu alle Leistungen eingeschlossen, die ein/e deutsche/r Krankenkassenpatient/in erhält – lediglich ein überschaubarer Teil wurde ausgeschlossen (z. B. Kieferbehandlungen oder Psychotherapie). Daher müsse am Behandlungsumfang etwas geändert werden, betont Könneker. Die Karte sei ihr eigentlich egal, solange es eine Verbesserung der Versorgung der Flüchtlinge gebe.

Neue humane Standards für Abschiebungen?

Dass die Leistungen für Flüchtlinge größer werden, ist in der aktuellen Situation jedoch eher unwahrscheinlich. Asylrecht wird zu fast 80 Prozent durch Bundesgesetze geregelt. Diese Bundesgesetze werden momentan durch die Bundesregierung nur noch verschärft. Könneker fasst es so zusammen: „Jetzt wird all das wieder eingerissen, was in den letzten zwanzig Jahren mühsam erkämpft wurde.“ Das erkennt man ganz deutlich am Umgang mit Abschiebungen.

Durch das neue Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz dürfen die Termine für Abschiebungen den betroffenen Flüchtlingen nicht mehr angekündigt werden. Das führe zu enormer Angst und Unsicherheit unter den Flüchtlingen, erklärt Könneker. Um dies zu verhindern, müsste die Landesregierung den Ausländerbehörden per Erlass vorgeben, wie Abschiebungen, wenn sie schon nicht angekündigt werden dürfen, dennoch menschenwürdig ablaufen können. Nordrhein-Westfalen habe, so Könneker, bereits eine solche Richtlinie erlassen. Es reiche eben nicht aus, wenn der Minister lediglich betone, dass die „freiwillige Ausreise“ der beste Weg wäre, ohne konkrete Richtlinien in diesem Sinne zu erlassen.

Lauinger hält in der Tat, die „freiwillige Ausreise“, die innerhalb eines Monats nach der Ablehnung des Asylantrags möglich ist, für den besten Weg. Dieser Weg sei „effektiver, erfolgreicher, billiger und humaner“ und die Landesregierung versuche durch Beratung und Unterstützung, Flüchtlinge auf diesen Weg zu bringen. Einen Erlass gebe es noch nicht, weil das Bundesgesetz noch so frisch sei. Man befinde sich aber gerade in Verhandlungen mit anderen Bundesländern. Es sei dort nicht mehr die Frage, „ob“ man das regulieren wolle, sondern nur noch „wie“. Aber dass es auch Zwangsabschiebungen geben werde, stehe außer Frage. Einen Winterabschiebestopp, der im letzten Jahr öffentlichkeitswirksam verkündet worden war, wird es in diesem Jahr nicht wieder geben. Die SPD stand dieser Idee skeptisch gegenüber. Die CDU beklagt dennoch, dass Thüringen auch ohne diesen Abschiebstopp mit etwa 150 bisher in diesem Jahr abgeschobenen Flüchtlingen das „Schlusslicht“ unter den Bundesländern sei. Es gebe halt nur wenig Flüchtlinge in Thüringen, widerspricht Lauinger, daher dürfte sich die Quote nicht wesentlich von der aus anderen Bundesländern unterscheiden. In der nächsten Zeit werde die Zahl der Abschiebungen auch noch zunehmen, da das BAMF viele Anträge aus dem Sommer bearbeiten und viele Anträge ablehnen werde.

Thüringen braucht langfristig Zuwanderung

Doch was macht die rot-rot-grüne Regierung in Thüringen nun konkret anders? Sie setzt konsequent auf die dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge und fördert diese mit einer Investitionszulage. Außerdem verhandelt Thüringen momentan in wichtigen Fragen mit anderen Bundesländern (Gesundheitskarte, menschliche Abschiebungspolitik). Offen ist jedoch, ob und wann daraus konkrete Richtlinien entstehen und welche Inhalte diese haben werden. In einem Punkt will sich die Thüringer Landesregierung jedoch deutlich von ihrer Vorgängerregierung unterscheiden: Sie will der Flüchtlingspolitik einen anderen Stellenwert geben. Das wäre auch ohne die Flüchtlingskrise passiert, betont Lauinger. Die Politik wolle klare Signale senden, dass Thüringen Zuwanderung brauche.

Die demographische Entwicklung in Thüringen spricht für sich: Nicht nur, dass Thüringen seit der Wende 500.000 Einwohner/innen verloren hat, die Verluste gehen auch weiter. Seit Jahren sterben mehr Menschen als geboren werden und es verlassen mehr Menschen Thüringen als wieder einwandern. Bereits jetzt gebe es in vielen Regionen Arbeitskräftemangel, erklärt der Thüringer Migrationsminister Lauinger. Und die Prognosen besagen, dass bei gleichbleibender demographischer Entwicklung viele Thüringer Firmen vom Markt verschwinden werden, nicht weil sie nicht mehr konkurrenzfähig seien, sondern weil sie einfach kein Personal mehr finden. Daher brauche Thüringen dauerhaft Zuwanderung. Die Flüchtlinge seien daher für Thüringen keine Bedrohung, sondern eine reale, demographische Chance.