NSA, Snowden und die Folgen: Von der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme und dem Wesen der Geheimdienste

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Hans-Christian Ströbele, Anja Siegesmund und Prof. Dr. Michael Dreyer am 17.6. 2014 vor über 400 Zuhörer/innen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena

Es war ein medialer Coup: Hans-Christian Ströbele trifft Edward Snowden in Moskau! Seitdem hat Ströbele eine Mission in Deutschland: Er will nicht nur die größte Spionageaffäre der letzten Jahre aufklären, sondern auch dem Whistleblower Edward Snowden persönlich helfen. Dafür soll dieser als Zeuge in Deutschland vor dem NSA-Untersuchungsausschuss aussagen.



Denn auch ein Jahr nach der Aufdeckung der massenhaften weltweiten Überwachung stockt die Aufklärung. Die amerikanische Regierung, aber auch die Bundesregierung verhindern alle Aufklärungsversuche. Bisher ist noch nicht einmal das Ausmaß der Verletzungen der Grundrechte deutscher Bürger bekannt: Wurden 2 Millionen oder doch 20 Millionen Deutsche abgehört? Gerade solche Fragen muss der Untersuchungsausschuss, dem auch Ströbele angehört, nun klären – und das gehe nur mit Hilfe des Zeugens Edward Snowden.

Momentan erscheine eine Befragung noch als schwierig. Wenn man sich jedoch die Ereignisse der vergangenen Monate anschaue, erkenne man, wieviel sich bereits viel verändert habe: Im letzten Jahr hatte es in Unionskreisen noch sehr geringe Chancen für die Einrichtung eines Untersuchungsausschuss gegeben. Anfang März wurde dieser Untersuchungsausschuss einstimmig von allen Parteien im Bundestag eingesetzt. Ohne den Druck und die Empörung der deutschen Bevölkerung hätte es diesen Wandel in der Unionsfraktion nicht gegeben.

Auch ein weiterer, wichtiger Schritt wurde bereits erreicht: Der Untersuchungsausschuss hat einstimmig beschlossen, Edward Snowden als Zeuge zu hören. Dass dies nur in Deutschland geschehen kann, ist für Ströbele klar: Zum einen ist es für Snowden nicht möglich, sich in Russland frei zu äußern, da sein Aufenthaltsstatus davon abhängt. Er habe in Russland nur unter der Bedingung Asyl erhalten, dass er die russisch-amerikanischen Beziehungen nicht gefährde. Zum anderen sehe das Gesetz die „Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme“ vor. Die Öffentlichkeit solle sich selbst ein Bild machen.



Momentan versuche die Bundesregierung jedoch alles, um eine Aussage Snowdens zu verhindern. Sie behauptet, dass eine Aussage negative Auswirkungen auf die Zusammenarbeit der Geheimdienste und auf die deutsch-amerikanischen Beziehungen haben werde. Das bezweifelt Ströbele. Zum einen sei die geheimdienstliche Zusammenarbeit ein Geben und Nehmen: Auch die amerikanischen Geheimdienste profitieren von den Informationen der deutschen Geheimdienste. Zum anderen stimmt es, dass die deutsch-amerikanischen Beziehungen gestört sind. Eine Verschlechterung der Beziehungen liege aber nicht an Edward Snowden oder dem Untersuchungsausschuss, sondern an den Ausspähaktivitäten der NSA. Hier werde Ursache und Wirkung bewusst verdreht.



Ströbele vermutet, dass die Bundesregierung auf diese Weise eigentlich etwas anderes erreichen wolle: Sie wolle Fragen nach der Beteiligung und der Rolle des Bundesnachrichtendienstes verhindern. Was wusste der BND beispielsweise von den Killerdrohnen-Angriffen der USA? Falls darüber Informationen weitergegeben wurden, wäre dies Beihilfe zum Mord und müsste vom Generalbundesanwalt zusätzlich untersucht werden. Und in welchem Umfang verstößt der BND durch Abhörmaßnahmen gegen im Ausland geltendes Recht?

Die Freiheit der Privatsphäre ist für Ströbele nicht nur ein Grundrecht, sondern ein allgemein gültiges Menschenrecht. Das wurde auch von drei Sachverständigen vor dem Untersuchungsausschuss bestätigt. Daher plädiert Ströbele dafür, den BND stärker zu kontrollieren: „Denn das, was wir von den USA verlangen, sollten wir auch vom BND verlangen.“ Es dürfe nicht sein, dass der BND sich in Deutschland an die Gesetze halte, aber im Ausland systematisch die Grundrechte der Bürger verletze.



Gerade das aber gehöre zum Wesen von Geheimdiensten, entgegnete Michael Dreyer, Professor für Politikwissenschaft in Jena. Geheimdienste müssen im Ausland mehr dürfen als im Inland. Wenn sich der BND an die chinesischen oder russischen Gesetze halten müsste, würde er nichts herausfinden.



Man müsse auch die Folgen einer Ladung vor den Untersuchungsausschuss berücksichtigen, betonte Dreyer. Und die wichtigste Folge sei, dass Edward Snowden, sobald er deutschen Boden betreten würde, die „magischen“ Worte sprechen würde: „Ich beantrage politisches Asyl.“ Dann könnte man sich als Deutscher erstmal richtig gut fühlen, weil man den USA eins ausgewischt habe. Aber was danach passieren würde, ob die deutsch-amerikanischen Beziehungen belastet wären, das könne heute niemand mit Gewissheit sagen.

Dreyer stellte daher grundsätzlich die Frage: Lohnt es sich für eine Aussage Snowdens, die unbestimmten Folgen in Kauf zu nehmen? Zumal man berücksichtigen müsse, dass es auch nach einer solchen Aussage vermutlich keine Gerichtsverfahren gegen irgendjemanden geben werde. Könne man die Informationen Snowdens nicht auch auf anderem Wege bekommen? Snowden selbst habe seine Dokumente bereits mehreren Menschen gegeben, so beispielsweise auch der Dokumentarfilmerin Laura Poitras, die direkt in Berlin lebe. Wäre es nicht wesentlich einfacher, sie vorzuladen?



Gerade dies sei jedoch nicht möglich, entgegnete Ströbele. Alle beteiligten Journalisten sehen ihre Position nicht als Erfüllungsgehilfen der Regierung und berufen sich auf das journalistische Zeugnisverweigerungsrecht.

Das Argument, dass alle Geheimdienste spionieren und dabei Gesetze verletzen, nutze auch die NSA. Für Ströbele ist es aber ein Unterschied, ob man das „unter Freunden“ mache. Es müsse der Grundsatz gelten: „ Wir spionieren Freunde nicht aus.“ Dass die Amerikaner und auch die Briten dies trotzdem getan haben, müsste die Europäer und insbesondere die Deutschen doch wachrütteln. Und die deutsche Bundesregierung ist bei weitem nicht machtlos.



Auf zwei Ebenen könne die Bundesregierung nun ansetzen: Oft werde vergessen, dass die Briten auch weltweite Abhöraktionen durchgeführt haben. Deshalb könnte innerhalb der EU ein Strafverfahren gegen Großbritannien wegen Vertragsbruchs eingeleitet werden. Die Grünen streben dies bereits an. Aber auch im Umgang mit den USA gebe es Druckmittel: So könnten beispielsweise die Verhandlungen über das Transatlantische Freihandelsabkommen solange ausgesetzt werden, bis die USA das Ausspionieren von Freunden unterbinden. Es mache auch gar keinen Sinn, so Ströbele, Verhandlungen zu führen, wenn man gleichzeitig abgehört werde und die eigene Verhandlungsposition dem Partner schon vorher bekannt ist.

 

Aber auch unabhängig von den politischen Regelungsversuchen könne man es den amerikanischen und britischen Geheimdiensten schwer machen. In den USA seien Verschlüsselungsfirmen ansässig, die Software entwickeln, die die Abhöraktionen der Geheimdienste extrem erschweren. Diese Firmen wurden nun in den USA verboten. Gerade solche Firmen müsse man aber unterstützen, indem Deutschland Ihnen Asyl biete. Hans-Christian Ströbele hatte auch schon den besten und sichersten Aufenthaltsort Deutschlands parat – er rief den Firmen zu: „Kommen Sie doch zu uns nach Kreuzberg! Hier können Sie Ihre Programme weiterentwickeln und anbieten!“